Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Heidler Strichcode GmbH
I. Geltungsbereich
1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Heidler Strichcode GmbH (nachfolgend Firma Heidler), und ihren Kunden für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen im Online-Bereich.
2. Für Unternehmer gelten ausschließlich die im Abschnitt III. aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer.
II. Firma Heidler Geschäftsbedingungen für Unternehmer
II.1. Angebot und Angebotsunterlagen
a) Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von Firma Heidler schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn Firma Heidler in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
b) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Darstellung des Sortiments von Firma Heidler auf Internetseiten, in Katalogen oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.
c) Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware/Dienstleistung durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Firma Heidler das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Auslieferung oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.
d) Firma Heidler ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
e) Firma Heidler behält sich vor, eine gegenüber dem Angebot in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen und im Falle von Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern / zu leisten.
II. 2. Fälligkeit und Aufrechnung
a) Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
b) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
II. 3. Lieferzeit
a) Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Bestellung.
b) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
c) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
d) Sofern die Voraussetzungen von c.) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.
e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
f) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
g) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
h) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.
II. 4. Versandkosten und Gefahrenübergang
Lieferung erfolgt nur innerhalb von Deutschland.
a) Die Versandkosten betragen 5,20 €. Ab einem Warenwert von 150,00 EUR netto versandkostenfrei.
b) Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
II. 5 Firma Heidler Rückgaberecht
a) Für alle angebotenen Artikel gilt ein Rückgaberecht von zwei Wochen ab Rechnungsdatum, sofern die Rückgabe nicht aufgrund von Mängelansprüchen begründet wird. Voraussetzung und Abwicklung des Firma Heidler Rückgaberechts: Die Ware muss in unbeschädigtem, funktionsfähigem, vollständigem Zustand und in einwandfreier Originalverpackung an Firma Heidler zurückgeschickt werden. Die Retourenummer erfragen Sie bitte telefonisch unter 07022 95195-0 oder per E-Mail: info@heidler-strichcode.de Die Rückseite des Lieferscheins oder der Rechnung ist als Rücksendeschein (Retourennummer eintragen) zu verwenden. Rücksendungen sind für Firma Heidler kostengünstigst anzuliefern.
b) Ausgenommen vom Rückgaberecht sind folgende Artikel: Artikel die nicht Teil des Katalog- oder Internetangebotes sind oder auf Kundenwunsch bestellt oder speziell für den Kunden angefertigt wurden, ferner jede Software und Verbrauchsmaterial, außerdem CDs, DVDs und sonstige Datenträger die von Ihnen entsiegelt wurden.
c) Von dem Firma Heidler Rückgaberecht unberührt bleibt selbstverständlich das Recht des Kunden, Mängelansprüche geltend zu machen.
d) Bitte beachten Sie: Wird die Ware in verschmutzter und/oder beschädigter Verpackung oder unvollständig zurückgegeben oder ist die Treibersoftware entsiegelt, so wird für die Funktionsprüfung und Wiederherstellung der Verkaufsfertigkeit ein Abzug in Höhe von 15% des Warenwertes in Ansatz gebracht. Es bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag niedriger als der pauschalisierte Betrag ist. Bei Ingebrauchnahme von Verbrauchsmaterialien besteht die Verpflichtung zum Wertersatz. Rücksendungen, die nicht vollständig sind oder sich nicht in der Originalverpackung befinden, werden zu Lasten des Käufers zurückgewiesen.
II. 6. Mängelhaftung
a) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Firma Heidler nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist Firma Heidler verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
d) Firma Heidler haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Firma Heidler keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
e) Die Firma Heidler haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
f) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
g) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
h) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
i) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
II. 7. Gesamthaftung
a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter III. 6. vorgesehen, ist ‑ ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ‑ ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.
b) Die Begrenzung nach a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
c) Soweit die Schadensersatzhaftung Firma Heidler gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Firma Heidler.
II. 8. Eigentumsvorbehaltssicherung
a) Die Firma Heidler behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Firma Heidler berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Firma Heidler liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Firma Heidler ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden ‑ abzüglich angemessener Verwertungskosten ‑ anzurechnen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Firma Heidler unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Firma Heidler Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Firma Heidler die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
d) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt Firma Heidler jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich MwSt) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Firma Heidler, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Firma Heidler verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann Firma Heidler verlangen, dass der Kunde Firma Heidler die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für Firma Heidler vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Firma Heidler nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Firma Heidler das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
f) Wird die Kaufsache mit anderen, Firma Heidler nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Firma Heidler das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Firma Heidler anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Firma Heidler.
g) Die Firma Heidler verpflichtet sich, die Firma Heidler zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Firma Heidler.
II. 9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Firma Heidler Gerichtsstand; Firma Heidler ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Impressum gem. § 5 TDG
Heidler-Strichcode GmbH
Max-Eyth-Str. 25
72649 Wolfschlugen
Deutschland
Tel.: 07022/95195-0
Fax: 07022/95195-90
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Walter Heidler
Registergericht AG Stuttgart HRB Nr. 223823
Ust-Ident-Nummer: DE 168 344 427
D9/D3590
